Grundsätzlich ja, und zwar jeder, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung und ein direktes Vertragsverhältnis zu einem Strom-Versorger hat. Wer jedoch Mieter einer Wohnung ist, deren Stromkosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, kann den Strom-Versorger nicht wechseln. Für Verbraucher mit Zweitarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen gibt es zurzeit am Markt keine Alternativen.
Sie werden hier in der so genannten Grundversorgung durch den lokalen Strom-Versorger beliefert, z.B. die Stadtwerke. Grundversorger ist derjenige Strom-Anbieter, der in einem Gebiet die meisten Haushalte versorgt.
Ein Netzbetreiber ist ein Energieunternehmen, das ein eigenes Netz (Stromleitungen) für die Stromversorgung unterhält. Für die Stromversorgung vereinbart der Stromanbieter mit dem Netzbetreiber die Nutzung des Stromnetzes gegen ein von der Regulierungsbehörde genehmigtes Entgelt (Netznutzungsentgelt). Ihr Netzbetreiber ist oft identisch mit Ihrem regionalen Grundversorger. Ein Stromanbieter liefert elektrische Energie und nutzt gegen Zahlung eines Netznutzungsentgelts die Stromnetze der jeweiligen Netzbetreiber.
Ökostrom, auch "Naturstrom", "grüner Strom" oder "sauberer Strom" genannt, ist aus natürlichen Ressourcen gewonnener Strom. Sofern Sie einen Ökostrom-Anbieter wählen, wird Ihr Strom aus den so genannten regenerativen Energien Wasser, Wind, Sonne oder Biomasse erzeugt.
NEUE ENERGIE ist ein kostenloser Service, der vollständig unabhängig von Strom-Anbietern arbeitet. NEUE ENRGIE ist mit keinem der Strom-Versorger gesellschaftsrechtlich verbunden. Nur diese komplette Unabhängigkeit ermöglicht es, einen vollständigen und neutralen Überblick über den Markt zu geben, ohne Produkte bestimmter Anbieter besonders hervorheben zu müssen. Mit einer Vielzahl von Anbietern bestehen Kooperations-Abkommen.
Die Qualität des Stroms ändert sich nicht. Sie beziehen weiterhin Ihren Strom über das Stromnetz Ihres örtlichen Netzbetreibers. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Ihr neuer Stromanbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom ins Netz ein und zahlt an den Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.
Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers gehören in der Regel weiterhin zu den Aufgaben des Netzbetreibers. Diese Aufgaben können auf Wunsch des Anschlussnehmers auch von einem Dritten, dem Messstellenbetreiber erbracht werden. Für den Betrieb der Messeinrichtung erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter erheben. Wie die Ablesung Ihres Zählers erfolgt, legt Ihr Stromanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Er kann sowohl selbst, durch den Netzbetreiber oder einen Beauftragten die Ablesung vornehmen, als auch mit Ihnen die Kunden-Selbstablesung vereinbaren.
Das ist richtig so. Sie sind zu gar nichts verpflichtet. Neue Energie GmbH bietet lediglich einen kostenlosen Service an, der es Ihnen ermöglicht, die beste Lösung für Ihre Strom- und Gasverträge zu finden. Für diesen Service zahlen Sie nichts. Im Gegenteil. Dieser Service spart Ihnen bares Geld ein. Wenn Sie sich für Neue Energie entscheiden, stehen Ihnen persönliche, kompetente Gesprächspartner zur Verfügung, die Sie durch den Dschungel der vielen Angebote führt und Ihnen diese Arbeit abnimmt. Denn es sind nicht nur Fragen der offensichtlichen Kosten. Wer erklärt Ihnen die Vor- und Nachteile bestimmter Laufzeiten, von Vorauskasse oder Kautionen? Wer macht Sie auf mögliche Fallstricke aufmerksam. Für all diese Fragen steht Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung. Mehr noch, er erläutert Ihnen Fragen und Probleme, die Sie vermutlich nicht einmal auf dem Schirm haben.
Salopp gesagt: um nichts! Sie müssen einzig zum Ablauf des Vertrages Ihres derzeitigen Versorgers evtl. den Zählerstand an diesen durchgeben, WENN er sie dazu auffordert und nicht selbst abliest. Ansonsten müssen Sie sich nur für ein Angebot entscheiden. Den Rest übernehmen wir.
Nein. Der Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger wird vom neuen Stromanbieter gekündigt. Der Übergang ist nahtlos. Nach Ablauf der beim jetzigen Versorger vereinbarten Kündigungsfrist werden Sie Kunde beim neuen Stromanbieter.
Einige Stromanbieter lehnen Kunden jedoch ab, bei denen die Kündigungsfrist eine bestimmte Zeit überschreitet (z.B. 3 oder 6 Monate).
Ja. Sie können jederzeit Ihren Stromanbieter wechseln.
Technisch läuft die Umstellung normalerweise innerhalb von vier bis acht Wochen ab. Der neue Anbieter kündigt in dieser Zeit den Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromlieferanten und klärt alle weiteren Dinge. Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monats-Ersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums leider nicht gegeben werden. Mögliche Kündigungsfristen bei Ihrem alten Strom-Anbieter können natürlich zu Verzögerungen führen. Bei einem Anbieter-Wechsel mit Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution dauert der Wechsel des Strom-Anbieters meistens circa vier Wochen länger, da die Anbieter erst den Eingang der zu leistenden Zahlung abwarten.
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie von den folgenden Durchschnittswerten ausgehen:
Singles: 1.500 kWh/Jahr
Paare: 2.800 kWh/Jahr
Familien: 4.000 kWh/Jahr
Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr
Bitte notieren Sie den Zählerstand am Tag des Wechsels und vor jeder Preiserhöhung, um so eine taggenaue Abrechnung zu gewährleisten.
Beziehen Sie eine neue Wohnung und möchten dort von einem neuen Stromanbieter versorgt werden, müssen Sie den Vertrag bei Ihrem jetzigen Versorger unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist selbst kündigen. Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 - 8 Wochen dauert, sollten Sie den Stromliefervertrag mit Ihrem neuen Stromanbieter rechtzeitig vor Übergabe der neuen Wohnung abschließen, um die Belieferung durch Ihren neuen Anbieter bereits zum Einzug in Ihre neue Wohnung zu gewährleisten. Sofern Sie bereits von einem anderen Anbieter als Ihrem regionalen Grundversorger mit Strom beliefert werden, und bei diesem bleiben wollen, ist Folgendes zu beachten: Da die Umstellung einer Verbrauchsstelle in der Regel 6 - 8 Wochen dauert, sollten Sie Ihren Umzug rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter bekannt geben. Dieser nimmt die An- und Abmeldung Ihrer Stromversorgung in der neuen und alten Abnahmestelle beim jeweiligen Netzbetreiber unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen vor.
Bei einem Anbieterwechsel sind normalerweise keine technischen Änderungen erforderlich, sofern der Netzbetreiber der Messstellenbetreiber bleibt. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messstelle (der Zähler) auch von einem Dritten betrieben werden. Der Messstellenbetreiber ist dann für den Einbau, Betrieb und Wartung des Stromzählers zuständig. Für den Betrieb des Zählers erhält der Messstellenbetreiber ein Entgelt. Dieses kann er entweder direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Stromanbieter fordern.
Nach Eingang Ihres Stromliefervertrags dauert die Umstellung in der Regel 6 - 8 Wochen. Diese Frist ist abhängig von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Versorgers sowie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.
Nein, sofern Sie als Mieter bereits einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen hatten, ist eine Benachrichtigung des Vermieters nicht erforderlich.
Ein Anbieter-Wechsel führt bei Ihnen zu keinen Belastungen und technischen Änderungen, sie haben durchgehend die volle Versorgungssicherheit. Sie müssen keine Änderungen an Leitungen oder Zählern vornehmen.
Ja. Sobald Sie in Ihr Haus eingezogen sind, können Sie ganz normal Ihren Strom-Anbieter wechseln.
Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt einen Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats. Wenn Sie jedoch bei Ihrem Grundversorger bereits ein anderes Stromprodukt gewählt haben bzw. zu einem anderen Strom-Versorger bereits gewechselt haben, gelten die in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Kündigungsfristen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Mit einem Wechsel zu einem neuen Strom-Anbieter über die Neue Energie haben Sie automatisch Ihren neuen Versorger damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Eine eigenhändige Kündigung sollten Sie nur dann durchführen, wenn Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung eingeräumt hat. Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben. Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Bei Verträgen, bei denen eine kurze Kündigungsfrist vorgegeben ist, sollten Sie auch eigenhändig kündigen. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate. Außnahme sind die Verträge, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen sind.
Das Suchen des für Sie passenden Stromanbieters und der tatsächliche Wechsel sind für Sie völlig kostenlos.
Nein, Sie zahlen lediglich die im Vertrag aufgeführten Kosten. Für den Service und die Abwicklung durch Neue Energie GmbH müssen Sie nichts zahlen.
Nein. Wie oben angeführt, ist der Service der durch Neue Energie angeboten wird völlig kostenfrei.
Die Stromrechnung bekommen Sie zukünftig von Ihrem neuen Stromanbieter. Von Ihrem alten Versorger erhalten Sie nach dem Versorgerwechsel nur noch die Schlussrechnung, in der Ihr Stromverbrauch bis zum Tag des Wechsels abgerechnet wird.
Die Preise, die Ihnen in Ihrer individuellen Ergebnis-Übersicht aufgeführt werden, enthalten Abgaben und Steuern, es gibt keine versteckten Kosten. Sie sehen direkt, wie viel Sie zahlen müssen.
Jedes Jahr passt Ihr Strom-Versorger die Abschläge Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilt Ihnen mit der Jahresendabrechnung die neuen Abschläge für das nächste Jahr mit.
Bei Preiserhöhungen Ihres bisherigen Strom-Anbieters haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollten. In diesem Falle sollten Sie Ihre Kündigung eigenhändig durchführen, da Ihnen Ihr derzeitiger Strom-Anbieter aufgrund seiner Preiserhöhung in der Regel nur eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt. ACHTUNG: Strom-Anbieter gewähren in diesen Fällen den Verbrauchern häufig nur eine Sonderkündigungs-Frist von 14 Tagen! Damit der Anbieterwechsel reibungslos funktionieren kann, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Strom-Anbieter klar und deutlich vermerken, dass Sie beim alten Strom-Anbieter bereits eigenhändig gekündigt haben. Ihre Kündigung des Stromvertrags bei Ihrem bisherigen Anbieter müssen Sie schriftlich vornehmen. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Kündigung zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.
Von Ihrem alten Strom-Versorger erhalten Sie eine Schluss-Rechnung, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.
Kunden kaufen hier eine bestimmte Menge Strom auf Vorkasse, dies ist häufig eine der günstigsten Möglichkeiten, Strom zu beziehen. Allerdings eignet sich diese Variante vor allem nur für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch relativ genau einschätzen können und deren Stromverbrauch relativ stabil ist (nicht mehr als ca. 10% Abweichung), da nicht verbrauchte Mengen des Strompaketes verfallen und Mehrverbrauch teurer abgerechnet wird.
Bei Tarifen mit Sonderabschlägen wird bei Vertragsabschluss vorab eine einmalige Abschlagszahlung fällig: Je höher der einmalige Sonderabschlag ist, desto geringer wird der Strompreis. Der Sonderabschlag wird mit der ersten regulären Abschlagszahlung in voller Höhe verrechnet oder aber am Ende des Vertragsverhältnisses (zinslos) zurück erstattet.
Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte, die Stromnetzbetreiber für die Nutzung der Netze zur Durchleitung von Strom gegenüber den Stromanbietern erheben. Diese Entgelte müssen die Netzbetreiber von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen.
Anhand des von Ihnen angegebenen Jahresverbrauchs werden Sie von Ihrem neuen Anbieter eingestuft. Mit der ersten Jahresabrechnung werden der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und neue Abschläge anhand des abgerechneten Jahresverbrauchs ermittelt.
Ihre Bankdaten dienen dem Anbieter dazu, die anfallenden Kosten direkt von Ihrem Konto abbuchen zu können. Die Zahlungsweise „per Bankeinzug“ ist für alle Beteiligten die bequemste Variante und für den Strom-Anbieter auch die kostengünstigste. Dies macht sich in den Preisen bemerkbar. NEUE ENERGIE leitet Ihre Kontonummer nur an den Anbieter Ihrer Wahl weiter, wird und darf aber selber natürlich nicht auf Ihr Konto zugreifen. Eine einfachere Zahlungsmethode für Sie gibt es nicht.
Generell darf sich ein Netzbetreiber nicht der Einspeisung von Strom in sein Netz durch Dritte verweigern. Jeder Haushalt kann Strom von einem Anbieter seiner Wahl beziehen, vorausgesetzt dieser hat mit dem Netzbetreiber die Durchleitung entsprechend geregelt.
Ihr Ökostrom-Anbieter muss soviel "sauberen Strom" in das Stromnetz einspeisen, wie Sie an Ihrer Verbrauchsstelle entnehmen. Dass ein Ökostromanbieter dieses Kriterium erfüllt, kann mit einem Ökostrom-Zertifikat nachgewiesen werden. Da alle Stromanbieter dasselbe Netz nutzen, bekommt ein Kunde immer einen Strom in genau gleicher Qualität. Unterschiedlich ist nur die Art der Erzeugung. Da diese jedoch an der Steckdose nicht mehr erkennbar ist, wurde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. In Deutschland sind alle Stromanbieter verpflichtet, Informationen über ihren Strom-Mix offen zu legen. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher auf der (jährlichen) Stromrechnung angegeben sein.
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten strengste Regeln und Absicherungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die Ihnen die höchste Diskretion und Sicherheit zu garantieren. Ihre Angaben sind durch eine Datenverschlüsselung der neuesten Art geschützt und können von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden. Darüber hinaus wurden Technologien entwickelt und eingesetzt, die es Unbefugten unmöglich machen, Kundendaten anzuschauen oder auszuspähen.
Sie werden für den Anbieter-Wechsel nur nach den Daten gefragt, die zwingend notwendig sind. Von diesen Angaben werden nur jene an Ihren neuen Anbieter weitergegeben, die dieser für einen Vertragsabschluss benötigt. Außer dem neuen Anbieter erhält niemand Zugriff auf Ihre Angaben. Eine Weitergabe an unbeteiligte oder unbefugte Dritte ist dabei immer ausgeschlossen. Hinsichtlich des Datenschutzes gelten strengste Regeln und Absicherungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die Ihnen die höchste Diskretion und Sicherheit zu garantieren. Ihre Angaben sind durch eine Datenverschlüsselung der neuesten Art geschützt und können von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden. Darüber hinaus wurden Technologien entwickelt und eingesetzt, die es Unbefugten unmöglich machen, Kundendaten anzuschauen oder auszuspähen.
Dies wird nicht passieren. Ein solcher Fall ist nur möglich, wenn Sie über langen Zeitraum Ihre Rechnungen nicht bezahlen.
Ja, natürlich! Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung Ihres regionalen Grundversorgers, Sie zu jeder Zeit mit Strom zu versorgen. Dies trifft auch bei Anbieterwechseln, bei einem Umzug oder bei Insolvenz Ihres Stromanbieters zu.
Wie auch zuvor ist der örtliche Netzbetreiber für Stromausfälle und Netzstörungen zuständig.
Diesem obliegt die Instandhaltung und Wartung des Stromnetzes und muss auftretende Störungen umgehend beheben.
Derzeit bieten nur die lokalen Versorger günstige Tarife dafür an. Die überregionalen Anbieter haben für Wärmepumpen keine Tarife im Angebot.
Ja, eine Nachtspeicherheizung arbeitet in der Regel mit Tag- und Nacht-Strom. Dazu wird ein Zweitarifzähler benötigt. Tag- und Nachtstrom-Tarife werden nur von den lokalen Versorgern angeboten. Überregionale Strom-Anbieter unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis. Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein. Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Tag- und Nachtstrom-Tarife werden nur von den lokalen Versorgern angeboten. Sie benötigen dazu einen Zweitarifzähler, dessen Einbau mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Überregionale Strom-Anbieter unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis. Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein. Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Ihr neuer Strom-Anbieter unterscheidet nicht zwischen Tag- und Nachtstrom, rund um die Uhr gilt ein- und derselbe Preis. Kunden mit Zweitarifzähler sollten einen Wechsel zu einem reinen Hauptzeit-Tarif prüfen, in der Summe kann dies günstiger als ein HT/NT-Tarif sein. Nicht alle Anbieter akzeptieren Kunden mit Zweitarifzählern. Sie sollten daher vor dem Wechsel diesbezüglich mit dem neuen Anbieter diese Frage abklären.
Durch unsere Unabhängigkeit können Sie sicher sein, dass wir Ihnen stets die besten Tarife anbieten