AGB

Die Firma Neue Energie Distribution GmbH & Co.KG ist ein Energieberatungsunternehmen und weist ausdrücklich auf die folgenden Nutzungsbedingungen hin, deren Akzeptanz durch den Partner oder seinen Endkunden unerlässliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist.

§ 1 Einverständniserklärung

Der Partner erklärt, mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung zum Vetriebspartnerprogramm (Bestätigung der Nutzungsbedingungen im Anmeldeformular), dass er (sie) das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die hier geltenden Nutzungsbedingungen hingewiesen worden ist, sowie auch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Bedingungen erhalten zu haben.

§ 2 Datenschutz

1.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die eingegebenen persönlichen (Kunden-) Daten, insbesondere Name, Anschrift und Emailadresse werden nur an den entsprechenden und vom Kunden ausgewählten Strom -o. Gas Anbieter weitergegeben und dazu benutzt werden, die Kunden über gewünschte Produkte und Leistungen zu informieren. Die benötigte Einwilligung erfolgt durch die Bestätigung der Eingaben mit „Absenden“. Der Partner erklärt auch hier mit seiner Anmeldung zum Partnerprogramm, sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise. 2.HINWEIS: die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sind über folgende Webseite abrufbar: http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html (BDSG)

§ 3 Keine Geltung anderer Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von Neue Energie Distribition GmbH & Co.KG (neue-energie.de) dem Interessenten (Nutzer) zur Verfügung gestellt werden. Durch die Benutzung des Angebots der Neue Energie, inklusive Berechnung von Stromtarifen, telefonische oder persönliche Information, der Information per Email und der Vermittlung von Energieversorgungsverträgen, gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, wenn nicht etwas anderes explizit schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend angeordnet ist.

§ 4 Aufgaben und Befugnisse des Vertriebspartners

1 Der Vertriebspartner wirbt Endkunden für den jeweiligen Energieversorger und wird sich nach Kräften der Vermittlung von Aufträgen nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Er ist verpflichtet, nur qualifiziertes Fachpersonal für die Kundenberatung im Bereich Verkauf, Vermittlung und Service einzusetzen. 2. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, ausschließlich die von Neue Energie zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden. 3. Dem Vertriebspartner wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, Neue Energie gegenüber Dritten zu vertreten.

§ 5 Haftungsbeschränkung

1. Neue Energie Group übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die durch den Kunden oder den Nutzer und/oder Partner eingegeben worden sind. 2. Neue Energie haftet nicht für die Erreichbarkeit des Partners bzw. dessen Webseiten im Internet sowie für Serverausfälle oder andere Ausfälle der Verbindungen zum geschützten Händler-Bereich.

§ 6 Provisionen

1.Der Vertriebspartner erwirbt während des Bestehens des Vertrages für alle von ihm erfolgreich vermittelten Vertragsverhältnisse zwischen den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen und den Kunden einen Anspruch auf Provision als Bearbeitungs-Aufwandspauschale, der nach der Art ,den Voraussetzungen und der Höhe in dem jeweils gültigen Konditionsmodell festegelegt wird.

§ 7 Kündigung

1.Neue Energie hat das Recht, Bewerbungen zum Vertriebspartnerprogramm ohne jegliche Begründung abzulehnen. 2.Ein bestehender Vertrag zum Partnerprogramm kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Werktages gekündigt werden. 3.Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Bedingungen, behält sich Neue Energie Group vor, das partnerschaftliche Vertragsverhältnis sofort zu kündigen. 4.Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Partners deaktiviert und der Partner ist verpflichtet, umgehend alle ihm zur Verfügung gestellte Werbematerialien, ihm überlassenen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert an Neue Energie zurückzugeben.

§ 8 Schadensersatz / Vertragsstrafe

Bei Verstößen gegen dieses Bedingungen ist Neue Energie berechtig, sofort Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, für jeden Verstoß gegen die hier vorliegenden Bedingungen einen Geldbetrag in Höhe von mind. 2.500,00 Euro (zweitausendfünfhundert Euro) an Neue Energie Group zu zahlen.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder auch abtrennbarer Teile der unwirksamen Bestimmung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Teile gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich zulässigen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie den Interessen der Beteiligten am nächsten kommt. Diese Vorgehensweise gilt auch für eventuelle Regelungslücken in diesen Nutzungsbedingungen. 2.Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als Gerichtsstand Heppenheim vereinbart, sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB. 3.Neue Energie behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen sowie andere Bedingungen und Informationen, die auch die Nutzung der neue-energie.de betreffen, neu zu regeln, zu ändern oder zu ergänzen. Alle Partner sind daher verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen regelmäßig auf Neuerungen und Änderungen zu überprüfen. Eventuell geänderte Bedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung durch die Neue Energie bzw. mit der nächsten Inanspruchnahme durch den Nutzer oder Partner in Kraft. 4.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Neue Energie und dem Nutzer. Sofern der Nutzer ein Vertragsverhältnis mit dem ihm von der Neue Energie vermittelten Energieversorgungsunternehmen eingeht, gelten für dieses ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Energieversorgungsunternehmens, welche ihm vor Abschluss des Energieversorgungsvertrages von dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen ausgehändigt wird.

Stand 01.05.2019


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